Medikamente

Inhalationsschulung in der Apotheke

Inhalationsschulung in der Apotheke: Ein Kind übt das richtige Inhalieren.

Foto: ABDA

Am 2. Mai ist Welt-Asthma-Tag. Asthma ist eine Atemwegserkrankung, die in verschiedenen Formen auftritt. Beschwerden wie Atemnot und Husten können dauerhaft oder zeitweise auftreten und dabei durch Anstrengung (Belastungsasthma) oder saisonal durch eine Pollenallergie (allergisches Asthma) ausgelöst werden.

Um die Symptome von Asthma oder anderen Atemwegserkrankungen wie Bronchitis, Mukoviszidose oder COPD zu lindern, helfen Inhalationen mit bestimmten Medikamenten. Eine Inhalation mit dem entsprechenden Gerät durchzuführen, ist aber nicht immer ganz einfach. Was Sie bei der Inhalation beachten sollten, erfahren Sie in diesem Blogartikel.

Mach‘ ich etwas falsch?

Die meisten Patientinnen und Patienten meinen, dass sie richtig inhalieren. Schließlich haben sie die Anleitung in diesem Blog oder auf dem Beipackzettel gelesen. Dennoch machen knapp 80 Prozent unbewusst mindestens einen Fehler beim Inhalieren. Wenn das Medikament nicht in die unteren Atemwege gelangt, kann es nicht richtig wirken. Bei cortisolhaltigen Asthmasprays besteht darüber hinaus die Gefahr, dass sich ein Mundpilz (Soor) entwickelt, wenn der Arzneistoff regelmäßig zu lange im Mund verbleibt.

Verschiedene Inhalationssysteme

Ein Pulverinhalator

Foto: ABDA

Das gängige Asthmaspray kennen Viele. Dabei handelt es sich um ein Dosieraerosol, das mit dem Mundstück nach unten gehalten und in den Mund gesprüht wird. Es gibt aber auch noch andere Systeme, beispielsweise Pulverinhalatoren, in den verschiedensten Ausführungen (Foto oben und links).

In der Apotheke richtig inhalieren lernen

Studien haben ergeben, dass drei Viertel von den Patientinnen und Patienten, die eine Inhalationsschulung erhalten haben, alles richtig machen. Deshalb haben Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren, denen ein Inhalationsgerät verordnet wurde, Anspruch auf eine Inhalationsschulung in der Apotheke. Dies ist eine pharmazeutische Dienstleistung, die seit dem 10. Juni 2022 auf der Grundlage des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) von der Krankenkasse bezahlt wird, und zwar sowohl von der gesetzlichen als auch von der privaten Krankenversicherung. Die genaue Bezeichnung lautet: Standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik.

Wer hat Anspruch auf die Inhalationsschulung?

Alle Personen ab sechs Jahren, die ein Inhalationsgerät neu verschrieben bekommen haben, also auch diejenigen, die vorher schon ein anderes Gerät hatten, haben Anspruch auf eine Schulung in der Apotheke. Eine Wiederholung der Schulung ist möglich, wenn laut Selbstauskunft in den vergangenen zwölf Monaten keine Einweisung mit praktischer Übung stattgefunden hat und die Patienten nicht in das Disease Management Programm (DMP) Asthma und COPD eingeschrieben sind.

Die Inhalationsschulung ist ein Üben mit Anleitung

Die Inhalationsschulung mit dem Patienten wird vom dafür ausgebildeten Personal in der Apotheke durchgeführt. Dazu gehören Apothekerinnen und Apotheker sowie pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA).

Das Fachpersonal erklärt dem Patienten anhand eines Demo-Gerätes, wie das Inhalationsgerät anzuwenden ist und lässt sich vom ihm zeigen, wie er es macht. Dabei wird eine standardisierte Checkliste abgehakt, die vier Schwerpunkte umfasst:

  1. Zustand des Gerätes
  2. Vorbereitung
  3. Inhalation
  4. Beenden

Detaillierte Überprüfung des Inhalationsvorgangs

Je nach Gerät unterscheiden sich die Einzelheiten, die es zu beachten gibt. Die meisten zu überprüfenden Punkte dienen der Inhalation an sich. Dazu gehören die Gerätehaltung und die Atemtechnik. Wichtig sind aber auch die Sauberkeit und Funktionstüchtigkeit des Inhalators: ihnen wird sowohl vor als auch nach dem Inhalieren Aufmerksamkeit geschenkt.

Meist kristallisieren sich mehrere Unterpunkte heraus, die der Patient zunächst falsch macht. Sie werden besprochen und geübt, bis alles richtig läuft.

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