Über uns

Seit ihrer Gründung im Jahr 1946 haben sich die Aufgaben der Apothekerkammer Hamburg stetig gewandelt. Kümmerte man sich zu Beginn vor allem um die Überwachung des Berufsrechts, die Ausbildung der Apothekerpraktikanten sowie die Fortbildung der Kammerangehörigen, kamen in den 1990er Jahren weitere Herausforderungen hinzu. So rückten in dieser Zeit sowohl Dienstleistungen zur Qualitätssicherung der Berufsausübung als auch die Entwicklung von Konzepten zur Zukunftssicherung des Berufes sowie die Öffentlichkeitsarbeit immer mehr in den Fokus. Im Zuge der Änderung des Apothekergesetzes im Jahr 1998 wurde die Förderung und Kontrolle von Qualitätssicherungsmaßnahmen als neue Aufgabe der Kammer festgeschrieben. Im Jahr 2000 zertifiziert die Kammer zum ersten Mal apothekenspezifische Qualitätsmanagementsysteme. Um die Beratungsqualität beim Kauf von Arzneimitteln zur Selbstmedikation zu verbessern, entschloss man sich in den frühen 2000ern, die Beratung durch Tests mit anschließendem Feedbackgespräch zu fördern. Auf Initiative der damaligen Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz wurden diese Aktivitäten 2009 durch eine Selbstverpflichtung der Berufsangehörigen, die sogenannte „Hamburger Erklärung zur Beratung in Apotheken“, unterstrichen und ergänzt. Mit der am 12. Juni 2012 in Kraft getretenen Änderung der Apothekenbetriebsordnung wurde erneut bestätigt, dass die von den Apothekerkammern entwickelten Konzepte und Strukturen zur Sicherung der Qualität pharmazeutischer Dienstleistungen zwischenzeitlich zu allgemein gültigen Standards für eine verantwortungsvolle Berufsausübung geworden sind.

Kontakt

APOTHEKERKAMMER HAMBURG K.d.ö.R.
Osterbekstraße 90c
22083 Hamburg
Tel.: 040 5247583-0
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