Medikamente

Wie funktioniert das E-Rezept?

Wie funktioniert das E-Rezept? Zwei Frauen betrachten die E-Rezept-App.

Foto: ABDA

Das elektronische Rezept, kurz E-Rezept, wird nach und nach das rosa Papierrezept ablösen. Aber wie funktioniert es eigentlich? Was muss man als Patient oder Patientin wissen?

Wer ein E-Rezept bekommt, braucht sich keine Sorgen zu machen bezüglich der Einlösung in der Apotheke. Die Apotheken haben sich bundesweit mit großem technischem, organisatorischem und personellem Aufwand auf das E-Rezept vorbereitet und sind bereits seit dem 1. September 2022 in der Lage E-Rezepte entgegenzunehmen und zu bearbeiten.

Ein großer Vorteil des E-Rezeptes ist die Papiervermeidung, aber auch die Einlösung mit einem in der Arztpraxis ausgedruckten E-Rezept funktioniert in jeder Apotheke.

Optimalerweise haben Patienten die E-Rezept-App auf dem Smartphone installiert. Seit Juli 2023 sind zudem immer mehr Apotheken in der Lage, das E-Rezept mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einzulösen.

Die Vorteile des E-Rezeptes

Wie ist das E-Rezept aufgebaut?

Statt des rosa Zettels gibt es ein digitales Rezept, das nicht ausgedruckt werden muss. Es wird in der Telematik Infrastruktur, dem digitalen Gesundheitsnetz, fälschungssicher gespeichert. Jedes Rezept und jedes verschriebene Medikament erhalten einen eigenen QR-Code. Die Codes sind sichere Schlüssel. Man nennt sie auch „Token“.

Das E-Rezept auf dem Smartphone (links) und als Ausdruck (rechts) mit dem Rezept-Code zum Scannen

Abbildung: gematik GmbH

Die Funktionsweise des E-Rezeptes in vier Schritten

In diesem Blog-Beitrag erklären wir Schritt für Schritt, wie das E-Rezept funktioniert aus der Sicht eines Patienten oder einer Patientin.

1. Der Arzt stellt ein E-Rezept aus

Ärztinnen und Ärzte haben digitale Signaturen, mit denen sie E-Rezepte fälschungssicher ausstellen. Nicht nur wenn der Patient oder die Patientin persönlich in der Praxis erscheint, sondern auch in der Video-Sprechstunde kann ein E-Rezept ausgestellt werden. Zunächst können nur Arzneimittel per E-Rezept verordnet werden. Hilfsmittel und Betäubungsmittel kommen erst zu einem späteren Zeitpunkt dazu.

2. Wie erhält der Patient das E-Rezept?

Das eigentliche E-Rezept befindet sich auf dem Server der Telematik Infrastruktur. Der Patient hat aber die Hoheit über sein Rezept und damit auch die Möglichkeit, es nicht einzulösen. Wenn der Patient das Rezept einlösen möchte, gibt es drei Wege:

  • Die App der gematik auf dem Smartphone
  • Der Ausdruck auf Papier
  • Die elektronische Gesundheitskarte (eGK)

3. Wie kommt das E-Rezept in die Apotheke?

Jede Apotheke hat ein Gerät, um die QR-Codes vom Display des Smartphones oder dem Ausdruck auf Papier einzuscannen. Ab Mitte 2023 werden die Apotheken zudem von ihren jeweiligen Anbietern mit Möglichkeiten ausgestattet, die E-Rezepte mit Hilfe der eGK einzulösen.

Mit dem Smartphone können Patienten das E-Rezept an die Apotheke schicken, bevor sie sich selbst auf den Weg dorthin machen.

4. Abholung oder Lieferung

Sobald das E-Rezept ausgestellt wurde, können Patienten es in der App sehen. Sie wählen eine Apotheke aus und prüfen die Verfügbarkeit. In der Regel ist das Medikament vorrätig. Nun kann der Patient wählen, ob er das Medikament selbst aus der Apotheke abholen oder durch den Botendienst der Apotheke liefern lassen möchte. Mit der Familienfunktion der App ist es auch möglich, dass Personen des Vertrauens wie Angehörige das E-Rezept einlösen und das Medikament für den Patienten entgegennehmen.

Beratung durch die Apotheke

Dem Team in der Apotheke liegt die Sicherheit der Patientinnen und Patienten am Herzen. Zum einen zieht sich das Thema Datensicherheit konsequent durch die Digitalisierung der Apotheken. Zum anderen stellt die Sorge um die Sicherheit in der Anwendung der Arzneimittel die klassische Verantwortung der Apotheker dar. Deshalb können alle Patienten und Patientinnen, die Medikamente aus der Apotheke holen, eine kurze Beratung im Kundengespräch erhalten. Die Apotheker versichern sich auch, dass die Angehörigen oder Boten Bescheid wissen, um die Patienten bei der Übergabe der Medikamente zu informieren.

Videotalk über das E-Rezept mit Karin Rogalski-Beeck, der Vorsitzenden des Landes-Seniorenbeirats Hamburg, und Kai-Peter Siemsen, dem Präsidenten der Apothekerkammer Hamburg