Fast 30 Millionen temperaturempfindliche Arzneimittel gehen jedes Jahr über die Tische der Apotheken. Diese garantieren die geeignete Lagerung durch die gesamte Lieferkette. In der Apotheke vor Ort und auch auf dem Lieferweg dorthin ist daher eine lückenlose Kühlung gewährleistet. Diese Kühlkette ist unverzichtbar. Ob man ein kühlpflichtiges Medikament in der Hand hält, kann man auf der Verpackung nachlesen. Falls ja, gehört es in den Kühlschrank bei Temperaturen zwischen zwei und acht Grad. Mehr Informationen über kühlpflichtige Arzneimittel gibt es hier.
Quelle: ABDA
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